9. Juli 2010       Bericht für den Patienten-Newsletter der KVNO

KV Nordrhein engagiert sich für Palliativmedizin und Sterben in Würde

Rund 140 Teilnehmer – Ärzte, Psychotherapeuten, Vertreter der Selbsthilfe und der Hospizbewegung – beschäftigten sich auf dem 12. Round Table mit der gesellschaftlichen Verantwortung für das Sterben. Die von der Kooperationsberatung für Selbsthilfegruppen und Ärzte (KOSA) der KV Nordrhein jährlich initiierte Veranstaltung wurde in enger Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der Gesundheitsselbsthilfe NRW (Wittener Kreis) und dem Fachausschuss Suchtselbsthilfe gestaltet. „Das Sterben ist alltäglich – und uns dennoch fremd!“ – Diese Aussage von Klaus Bleymehl, Mitarbeiter der Aids-Hilfe, fand breite Zustimmung.

Die KV Nordrhein ist mit ihren 33 palliativmedizinischen Netzwerken bundesweit Spitzenreiter in der Palliativversorgung. Darauf wies Dr. Udo Kratel, Internist und Palliativmediziner aus Dormagen, auf der Düsseldorfer KOSA-Veranstaltung „Was geht, wenn nichts mehr geht? – Begleitung schwerstkranker Patienten“ hin. Rund 90 Prozent der betroffenen Patienten können mit diesen Strukturen gut versorgt werden. Etwa zehn Prozent aller Sterbenden benötigen jedoch eine besonders aufwändige, spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). SAPV-Verträge gibt es inzwischen in Düren, in der Städteregion Aachen und in Mettmann-Nord. Kürzlich ist auch der Rhein-Sieg-Kreis dazugekommen.

„Sobald sich unheilbar Erkrankte in und durch eine gute Palliativmedizin geborgen fühlen, akzeptieren sie ein Sterben in Würde und entscheiden sich bewusst gegen einen vorzeitig herbeigeführten Tod“, betonte Dr. Christiane Friedländer, Vorsitzende der Vertreterversammlung der KV Nordrhein. Für Mediziner ermöglicht die palliativmedizinische Begleitung ein „dankbares Arbeiten. Es bringt mir etwas von dem, weshalb ich den Beruf Arzt gewählt habe,“ so Wolfgang Leuchter, Hausarzt aus Schleiden.

Friedländer plädierte für eine fachübergreifende Kooperation professioneller Behandler mit haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Hospizbewegung und der Trauerselbsthilfe. Dies würde dazu beitragen, dass Patienten ihre letzte Lebensphase in der vertrauten Umgebung verbringen können, sofern sie dies wünschen und die familiären und häuslichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Dr. Wilhelm Stuhlmann von der Alzheimer Gesellschaft NRW bezeichnet es als „elementaren Grundsatz, dass sich alle Beteiligten zusammensetzen und über den Patientenwillen sprechen.“

Für den Fall, dass man am Lebensende entscheidungsunfähig sei, sollte eine Patientenverfügung bzw. eine Vorsorgevollmacht vorliegen. Der schriftlich festgelegte Patientenwille sei für alle behandelnde Personen verbindlich. Aber: „Sind die medizinischen und pflegerischen Fragen um Leben, Sterben und Tod nicht viel zu kompliziert?“, fragte Dr. Eckard Korsch, Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees der Kliniken der Stadt Köln. „Nicht jeder ist in der Lage, Erklärungen zu formulieren, die auf alle möglichen Situationen passen.“ Der Bevollmächtigte, der die Wertvorstellungen, Wünsche und Ängste des Patienten kennt, kann helfen, dass im Patientensinne entschieden wird. „Ich rate, sich sachkundig zu machen und den Hausarzt einzubinden“, so Werner Schell vom Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk. „Die Patientenverfügung gilt zwar zeitlich unbegrenzt, aber man sollte sie etwa alle drei Jahre ergänzen um den Satz „Ich habe die Verfügung durchgesehen, alle Aussagen sind noch aktuell, Datum, Unterschrift,“ empfahl Schell.

Das Bundesministerium für Justiz hat eine Broschüre mit Informationen und Textbausteinen für eine individuelle Patientenverfügung herausgegeben:  „Patientenverfügung“, Stand Januar 2010, zu beziehen per

-> www.bmj.de/publikationen  oder  Publikationsversand der Bundesregierung

                                                          Postfach 48 10 09, 18132 Rostock,   

                                                          Tel. (01805) 77 80 90 (0,14 €/Minute vom Festnetz), Fax:(01805) 77 80 94.

Dr. med. Udo Kratel

Internist - Palliativmedizin

Burgstr. 8

41540 Dormagen

Tel: 0049 (0) 2133-62141

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41540 Dormagen

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