Informationen über ausgewählte Themen


Index:

->   Themenabend „Vorsorgeerklärungen und Kommunikation mit Palliativpatienten“ (4. Feb. 2011)

->   Die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen  (November 2010)

->   Selbsthilfe-Tag: "KV Nordrhein engagiert sich für Palliativmedizin und Sterben in Würde" (3. Juli 2010)

->   Neue Grundsätze zur ärztlichen Sterbebegleitung  (Stand Februar 2010)

->   Vernetzung der Hospizarbeit und ambulanten Palliativversorgung in Dormagen  (Bericht von Dr. Udo Kratel)

->   "Ja zum Leben" – Hospizarbeit am Beispiel der Hospizbewegung Dormagen (Facharbeit von K. Knoppe)

->   Praxisnetz Dormagen

->   Palliativmedizin und Hospizbewegung (von Dr. U. Hauffe)

->   Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen (von Dr. Franz-Lothar Deres)

->   Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter

       durch Vollmacht, Betreuungsverfügung,  Patientenverfügung

->   Neues Gesetz zur Patientenverfügung  (Stand Juni 2009)

->   Aufgaben und Ziele der Palliativmedizin (Quelle: Wegweiser Hospiz und Palliativmedizin Deutschland)

->   Begriffsklärung: "Was bedeutet ... Palliativ..."

->   1, Faltblatt der Hospizbewegung Dormagen e.V.  

->   2, Faltblatt der Hospizbewegung Dormagen e.V.

->   Satzung der Hospizbewegung e.V.


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Themenabend: 

Im Rahmen eines Themenabends  „Vorsorgeerklärungen und Kommunikation mit Palliativpatienten“ 

der Hospizbewegung Dormagen e.V. am Freitag, 4. Februar 2011in der „Kulle“ - Dormagen

referierten unter Moderation von Dr. U. Hauffe

RA S. Großsteinbeck, Dr. U. Hauffe 

Prof. Dr. M. Volkenandt

Rechtsanwalt Stephan Großsteinbeck Prof. Dr. med. Matthias Volkenandt  
   „Vorsorgevollmacht,          „Menschliche Herausforderung in der 
     Patientenverfügung,      Pflege und Betreuung
     Betreuungsverfügung"       schwer kranker Patienten“  

  

-> Folien des Vortrags von Rechtsanwalt Großsteinbeck  (Dieser Vortrag ist hier auch als  PDF-Datei verfügbar)

-> Folien des Vortrags von Prof. Dr. med.  Volkenandt        (Dieser Vortrag ist hier auch als  PDF-Datei verfügbar)


-> Weitere Links zum Thema "Patientenverfügung" sind u.a. z.B. beim  Bundesministerium für Justiz (BMJ) zu finden:

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Am 17. August 2010 wurde eine Charta verabschiedet, in welcher der Ist-Zustand in der Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland dargestellt wird - verbunden mit Handlungsoptionen und einer Selbstverpflichtung für die Zukunft. Träger sind die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die Bundesärztekammer (BÄK). Rund 200 Expertinnen und Experten beteiligten sich in fünf Arbeitsgruppen und am Runden Tisch an diesem nationalen Projekt - eingebettet in die internationale Initiative „Budapest Commitments“. Unterstützt wird der Charta-Prozess durch die Robert Bosch Stiftung sowie die Deutsche Krebshilfe.

Am 8. September 2010 wurde die "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen" in Berlin präsentiert. Vollständiger Text der Charta ist unter CHARTA. zu finden.

185 Institutionen und Einrichtungen haben die Charta bereits unterzeichnet: Institutionen (Stand November 2010)

->  Internet-Portal für Charta zur Betreuung Sterbender

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Selbsthilfe-Tag der  Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein am 3. Juli 2010 

"KV Nordrhein engagiert sich für Palliativmedizin und Sterben in Würde"

Rund 140 Teilnehmer – Ärzte, Psychotherapeuten, Vertreter der Selbsthilfe und der Hospizbewegung – beschäftigten sich auf dem 12. Round Table mit der gesellschaftlichen Verantwortung für das Sterben. Die von der Kooperationsberatung für Selbsthilfegruppen und Ärzte (KOSA) der KV Nordrhein jährlich initiierte Veranstaltung wurde in enger Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe, der Gesundheitsselbsthilfe NRW (Wittener Kreis) und dem Fachausschuss Suchtselbsthilfe gestaltet. „Das Sterben ist alltäglich – und uns dennoch fremd!“ – Diese Aussage von Klaus Bleymehl, Mitarbeiter der Aids-Hilfe, fand breite Zustimmung.

->   Beitrag von von der KV Nordrhein-Aktuell-Redaktion.

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Vernetzung der Hospizarbeit und ambulanter Palliativversorgung in Dormagen  

Dr. Udo Kratel  

Internist - Palliativmedizin

stellvertretender Vorsitzender der  

Hospizbewegung Dormagen e.V.

In Dormagen dauerte es etwa drei Jahre, bis die ersten guten Ergebnisse in der Vernetzung des Hospizengagements mit den Akteuren der Palliativversorgung erzielt werden konnten, und das ist im Rückblick und auch im Vergleich zu anderen Regionen  keine lange Zeitspanne. Gute Leute hatten wir rasch beisammen, hoch motiviert und engagiert arbeitend jeweils in ihrem Feld waren sie auch: zwei Hospizkoordinatorinnen, 34 Ehrenamtliche der Hospizbewegung Dormagen e.V., drei ambulante Pflegedienste und zunächst 17, später 40 niedergelassene Ärztinnen und Ärzte des Praxisnetzes Dormagen.

Die Hauptaufgabe bestand darin, die Kräfte zu bündeln und die Leistungserbringer mit so unterschiedlicher beruflicher Herkunft zu einem „multiprofessionellen Team“ zusammen zu schweißen, vor allem aber: sie auf eine gemeinsame Vision und die daraus resultierenden Aufgaben einer vernetzten Hospiz- und Palliativ-Betreuung auszurichten. Die entscheidenden Impulse hierzu kamen aus der Hospizbewegung, unter deren Dach die ersten Dormagener Hospiz- und Palliativkonferenzen stattfanden, um eine Bestandsaufnahme der vorhandenen  informellen Netzwerke vorzunehmen. Dies waren – zumeist auf der Basis persönlicher Kontakte entstandene– Mikronetzwerke ohne feste Struktur, ohne klare Zielsetzung und ohne Qualitätsmanagement, die dennoch über die Jahre gute Arbeit  geleistet hatten. 

-> Bericht  (von Dr. Udo Kratel)

  

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Ein „Ja“ zum Leben – Hospizarbeit am Beispiel der Hospizbewegung Dormagen e.V.

Norbert - Gymnasium Knechtsteden - Facharbeit in Religion von Kira Knoppe

-> Link zur Facharbeit (PDF-Dokument)  

  

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"Praxisnetz Dormagen"

"Praxisnetz Dormagen schafft palliativmedizinische Vernetzung im Stadtgebiet für Schwerstkranke und Sterbende" 

-> Link zu "Praxisnetz-Dormagen" (www.praxisnetz-dormagen.de)

  

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Palliativmedizin und Hospizbewegung

“best supportive care“ im Sinne einer ganzheitlichen Betreuung und optimaler stationärer und poststationärer Versorgung   

Dr. Ulrich Hauffe

Oberarzt der Inneren Abteilung

Spezielle Schmerztherapie,

Notfallmedizin, Palliativmedizin

Kreiskrankenhaus Dormagen  

Die Zunahme maligner (bösartiger) Erkrankungen vor allem auch bei jüngeren Patienten und die Überalterung der Bevölkerung sollten ein innovatives Konzept fordern, in der Gesellschaftsstruktur und bei den Lebensumständen unserer Patienten neue humanitäre Wege zu gehen und zwar unter dem Gesichtspunkt einer ganzheitlichen Versorgung und Lebensplanung .

Es sollte nicht das apparativ technisch machbare im Vordergrund stehen, sondern eine auf den Mensch und seine sozialen Möglichkeiten ausgerichtete Medizin sinnvoll eingesetzt werden.

-> Weitere Informationen (von Dr. U. Hauffe)

      

   

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Schmerztherapie bei Tumorerkrankungen

Dr. Franz-Lothar Deres  

Chefarzt der Klinik für  

Anästhesie und Intensivmedizin  

Kreiskrankenhaus Dormagen  

Aktuelle Schätzungen zum Vorkommen von Schmerzen bei Krebserkrankungen alarmieren immer noch: Fast 20 Jahre ist es her, dass die Weltgesundheitsorganisation ein Schema zur wirkungsvollen Krebsschmerztherapie veröffentlicht hat. Es ist ein gutes Konzept, aber es ist auch in Deutschland immer noch nicht weit genug verbreitet.

Tumorschmerzen sind immer noch ein großes Problem. Sie können übrigens nicht nur durch den Tumor selbst, sondern auch durch die Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Schleimhautschmerzen nach Bestrahlung) verursacht werden. Oder auch durch Zweiterkrankungen wie Gürtelrose unter der bestehenden Immunschwäche.

Schließlich darf man nicht außer acht lassen, dass Tumorpatienten mit dem gleichen Risiko wie ihre „gesunden“ Altersgenossen Schmerzzustände erleiden können, die z. B. auf Bandscheibenvorfall, Migräne oder Gelenkverschleiß zurückzuführen sind. Auch diese Mischformen chronischer Schmerzzustände gilt es zu erkennen und zu behandeln.  

-> Weitere Informationen (von Dr. Franz-Lothar Deres)

   

  

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"Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter"

durch Vollmacht, Betreuungsverfügung,  Patientenverfügung

Hierzu gibt es hier den Link zu einem  PDF -Dokument (57 Seiten) des  Bayerisches Staatsministerium der Justiz.

Viel zu wenige Menschen in Deutschland denken daran, Vorsorge für weniger gute Zeiten zu treffen – nämlich für den Fall, dass sie infolge eines Unfalls, einer schweren Erkrankung oder auch durch Nachlassender geistigen Kräfte im Alter ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst wie gewohnt regeln können.

Die o.a. Informationsschrift will dazu beitragen, im Bewusstsein aller die Notwendigkeit einer Vorsorge für den rechtlichen Betreuungsfall stärker als bisher zu verankern. Sie soll gleichzeitig konkrete Vorschläge für denjenigen liefern, der sich zu einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung und möglichst auch zu einer hiermit kombinierten Patientenverfügung entschließt. Es ist jedem zu wünschen, dass ihm eine Lage erspart bleibt, in welcher hiervon Gebrauch zu machen ist. Sollte es aber tatsächlich einmal so weit kommen, kann der Wert einer gut durchdachten Vorsorge gar nicht hoch genug veranschlagt werden – für Angehörige, Ärzte, aber nicht zuletzt auch für die Betroffenen selbst.

Das Hospizbüro berät gerne über Fragen der Patientenverfügung und kann entsprechende Vordrucke weitergeben.

(z.B. "Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht für medizinische Eingriffe und Vorsorgliche Verfügung für die medizinische Betreuung", von ©Ethik-Komitee Malteser Krankenhaus, St. Franziskus-Hospital, Waldstraße 17, 24939 Flensburg)

Weitere Links zum Thema "Patientenverfügung" sind u.a. z.B. beim  

->   Bundesministerium für Justiz zu finden.

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Neues Gesetz zur Patientenverfügung  (Jun 2009)

   

In dem am 18.Juni 2009 nunmehr vom Bundestag beschlossenen "Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts" heißt es 

in Paragraph 1901a BGB n.F. (n.F. steht für neue Fassung) ausdrücklich, dass die Patientenverfügung sich auf

            bestimmte Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe

beziehen muss. Es ist dann Aufgabe des Betreuers zu prüfen,

    ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. 

    Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

-> Bericht (von Sabine Köhler) mit weiterführenden Links

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