Hospizbewegung veranstaltete Diskussionsforum zum Thema „Sterbehilfe am 9. September 2009 

(Beitrag von Werner Schütte)

Die Hospizbewegung Dormagen, die seit über 15 Jahren Schwerstkranke, Sterbende und deren Angehörige un­terstützt, veranstaltete am Mittwoch, den 9. September, um 19 Uhr in der Kulturhalle einen In­formationsabend über das Thema Sterbehilfe.

Besonders durch die Schweizer Sterbehilfeorganisationen „Exit“ und „Dignitas, aber auch durch die Gesetzgebung in Holland zur aktiven Sterbehilfe ist dieses Thema in die öf­fentliche Diskussion geraten. Auch das aktuell verabschiedete Gesetz zur Patientenverfügung bietet viel Diskussionsstoff.

Als Gäste hatte Sabine Köh­ler, Vorsitzende der Dormagener Hospizbewegung, eingeladen: Dr. Svenja Flaßpöhler, Philosophin, Dr. Jochen Stolz, Palliativmediziner, Werner Schell, Do­zent für Pflegerecht, Karl-Heinz Blessing von der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGhS) und den evangelischen Theologen Dr. Heinz Tenhafen.

Zunächst wurden die Begriffe aktive, passive, direkte und indirekte Sterbehilfe erläu­tert. Darauf aufbauend formulierten die Gäste zum Thema eine erste Stellungnahme. Unter der Moderation von Dr. Udo Kratel, dem stellver­tretenden Vorsitzenden der Hospizbewegung, entwickelte sich eine lebhafte Diskussion, an dem auch das Publikum teilnahm.

Selbstbestimmung

Hierbei rückte zunächst der Begriff der „Selbstbestimmung“ in den Blickpunkt der Podiumsgäste. So wurde z.B. angesprochen, dass häufig „Selbstbestimmung“ verstanden wird als eine Reaktion auf Angst vor dem Zukünftigen und Vereinsamung, auf den Wunsch, Kontrolle auch über den Tod zu erlangen. Der autonome Mensch stehe in der Gefahr (etwa in der Konsequenz der „Aufklärung“), alles für sich zu bestimmen, was zu einer übersteigerten Selbstbezüglichkeit führe. Tatsache sei jedoch, dass jeder Mensch abhängig von anderen sei. Leben und Tod lassen sich nicht endgültig regeln, humanes Leben ist auch in seiner Endlichkeit zu begreifen.

Rechtlich gesehen manifestiert sich Selbstbestimmung in einer klaren, verbindlichen und nach Möglichkeit eindeutigen Patientenverfügung. Das neue Gesetz bestätigt die bestehende Rechtslage, stellt nachmals den Willen des Patienten in den Mittelpunkt. Dies erklärt, dass alle bisher verfassten Patientenverfügungen  weiter ihre Gültigkeit behalten. Allerdings löst auch das neue Gesetz nicht alle Komplikationen, etwa den Konflikt zwischen eigener Einschätzung des Patienten über seine Situation und der fachlichen Einschätzung durch den Arzt.

Der Patient habe das Recht, sich zu informieren, er ist „Herr des Verfahrens“. Aber die Ärzte haben auch ihre Ethik des Berufsstandes und somit die Pflicht, die Verfügung des Patienten zu hinterfragen. Im Übrigen hat der Patient auch ein Recht auf Uninformiertheit, falls dies sein Wunsch ist. Auch ein „nicht-selbstbestimmtes Sterben“ kann ein würdiges Sterben sein, denn es ist „nicht alles machbar“.

Selbstbestimmung scheint in der Extremsituation des Todes weniger relevant zu sein als vielmehr die akute Linderung der Not. Die Patientenverfügung greift nur dann optimal, wenn der Patient sich nicht mehr äußern kann  und ein Bevollmächtigter (Ehepartner, Kinder, etc.), der bei Zeiten festgelegt worden ist, für den Patienten spricht.

Entkriminalisierung der Sterbehilfe ?

Mit der fortschreitenden Verbesserung der Palliativmedizin scheint das Thema des „assistierten Suizids“ an Bedeutung zu verlieren. Es ist für Patient, Angehörige und Arzt wichtig sich klarzumachen, was medizinisch machbar ist, wie z.B. die „palliative Sedierung“, die zeitlich begrenzt und reversibel ist,  und überprüfbar z.B. eine Schmerzbehandlung in schweren kritischen Krankheitsverläufen erlaubt. Die palliative Sedierung hat nicht die Intention, den Tod zu beschleunigen.

Eine aktive Sterbehilfe, d.h. eine auf die Abkürzung eines Leidenszustandes zielende Tötung, bei der die Tatherrschaft nicht beim unheilbar Kranken selbst, sondern bei einem anderen liegt, soll nach Auffassung der DGHS in seltenen Extremfällen rechtlich erlaubt sein. Diese Beschränkung auf Extremfälle sei notwendig, um den Gefahren des Missbrauchs, des Vertrauensverlustes und der möglichen Ausweitung der aktiven Sterbehilfe auf Fälle von Mitleidstötung, in denen der unheilbar Kranke eine Sterbehilfe nicht ausdrücklich verlangt, zuvorzukommen. 

Dr. Tenhafen erklärte z.B., dass in seiner 28-jährigen Tätigkeit als Krankenhaus-Seelsorger nur in 5 Fällen der Wunsch nach aktiver Sterbehilfe an ihn herangetragen worden sei. Das Leben sei als Geschenk zu begreifen, auch wenn es zu Ende geht, und dieses Ende könne der Sterbende aktiv akzeptieren.

Die Diskussion über eine verfassungsrechtliche Korrigierbarkeit des §216 StGB (Tötung auf Verlangen) , wie sie etwa von der DGhS unter bestimmten Bedingungen angestrebt wird, wird von der Hospizbewegung bei Abwägung aller Risiken einer solchen Änderung nicht unterstützt. Vielmehr ist ihr Ziel, eine bessere palliative und pflegerische Betreuung zu organisieren. Im Übrigen sind palliativ-medizinische Leistungen auch Kassenleistungen.

Allerdings wird trotz des einklagbaren Rechtsanspruchs auf die sogenannte spezialisierte ambulanten palliativ-medizinische Versorgung (SAPV)  diese noch unterschiedlich von Krankenkassen bewertet, allerdings ist im Rheinland es z.T. zu einem  befriedigenden Vertragsabschluss zwischen den Krankenkassen und den medizinischen und pflegerischen Diensten gekommen.

Klares Nein zu aktiver Sterbehilfe

Die Hospizbewegungen in Deutschland distanzieren sich ganz klar von der akti­ven Sterbehilfe. Dies ist die Reaktion der Hospizbewegung auf die Entscheidung des Parlaments der Niederlande, aktive Sterbehilfe nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Statt das Töten Schwerstkranker juristisch abzusichern, müssten Hospizarbeit und schmerzlindernde Medizin gefördert werden.

Obwohl aktive Sterbehilfe in Deutschland - zumindest zurzeit - in der Politik, bei den Kirchen und auch bei der Ärzteschaft auf deutliche Ablehnung stoße, bleibe doch die Frage, ob eine rechtliche Regelung, wie sie jetzt im Nachbarland getroffen wurde, über den Umweg Europa nicht auch für Deutschland Geltung erlangen könne. Unbestritten hingegen sei jedoch das Recht des Menschen auf ein Sterben in Würde, mit menschlicher Begleitung und unter Einsatz der modernen Schmerztherapie wie es Hospize und Hospizbewegung praktizierten.

Gefordert sei Aufmerksamkeit und liebevoller Beistand für Sterbende, wobei zusätzlich alle medizinischen Möglichkeiten ausgenutzt werden, um Schwerstkranke schmerzfrei zu stellen. Natürlich stößt die Medizin auch an ihre Grenzen, wenn es im Endstadium eines schweren Leidens darum geht, die Symptome zu behandeln.

Die Erfahrung  in vielen Sterbebegleitungen zeigt, dass für Menschen, die von der Hospizbewegung betreut, begleitet und beim Sterben nicht allein gelassen werden, aktive Sterbehilfe kein Thema mehr ist. Dazu gehöre natürlich auch eine palliativmedizinische Betreuung, also eine Versorgung der Schwerkranken mit hoch wirksamen, schmerzlindernden Medikamenten.

Es ist jedoch nicht zu verhehlen, dass auf diesem Gebiet in Deutschland noch Defizite, etwa bei der Ausbildung von Medizinstudenten und der Fortbildung von Ärzten bestehen.

Einen eindrucksvollen Schlusspunkt unter den offiziellen Teil der Veranstaltung setzte der Palliativmediziner Dr. Stolz mit der Aussage, dass in seiner Erfahrung der Tod oft ein feierlicher und würdiger, nicht so sehr ein angstvoller Moment sei.

Nach Abschluss des offiziel­len Teils der Veranstaltung war noch Zeit und Raum, bei einem Getränk aus fairem Handel am Bü­chertisch in den verschiede­nen Titeln zu stöbern oder miteinander ins Gespräch zu kommen.

„Uns liegt sehr viel daran, uns und unsere Arbeit bei allen Dormagenern bekannt zu machen, und sie zu er­mutigen, sich über die ‚le­benswichtigen‘ Themen Sterben, Tod und Trauer und über unser Angebot zu Begleitungen zu informie­ren“, so Sabine Köhler.

Die Veranstaltung fand mit freundlicher Unterstützung des Kulturamtes Dormagen statt. Der Eintritt war frei, je­doch waren natürlich Spenden für die Unterstützung und Siche­rung der Hospizarbeit sehr will­kommen.